AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diver Center Spezial

 

1. Allgemeines

    1. Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.
    2. Mit Anmeldung durch den/die Ausbildungswerber/in bzw. Leistungsbezieher (in der Folge geschlechtsneutral als „Kunde“ bezeichnet) akzeptiert diese/r die allgemeinen Geschäfstbedingungen des Dive Center Spezial. (in der Folge kurz als „Dive Center“ bezeichnet). Der Vertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch das Dive Center zustande.
    3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

2. Das Dive Center Spezial

    1. Die Geschäftsadresse lautet: Dive Center Spezial, Pacherstraße 22, 6020 Innsbruck
    2. Das Dive Center befindet sich am Fürstenweg 153, 6020 Innsbruck
    3. Inhaber des Dive Center Spezial ist Daniel Steuerer
    4. Wesentlicher Gegenstand des Dive Centers ist die Erteilung von theoretischem und praktischen Tauchunterricht, sowie die Durchführung  von Tauchausflügen.
    5. Für Verkauf, Verleih, Flaschenfüllungen/-prüfungen und Revisionen (z.B. von Lungenautomaten, Jackets, Lampen etc.) gelten gesonderte ergänzende Bestimmungen unseres Partners Sport Spezial Tirolsail GmbH.
    6. Für die vom Dive Center organisierten oder vermittelten Reisen gelten die AGB’s der jeweiligen Reiseveranstalter.

 

3. Umfang und Inhalt des Ausbildungsvertrages

    1. Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach dem anlässlich der Anmeldung oder durch gesonderten Auftrag gebuchten Ausbildungs- oder Leistungspaket.
    2. Die Ausbildungs- und Leistungspakete beinhalten
      1. die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichtes nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich gelten bei der Ausbildung die Richtlinien und Standards der jeweiligen Ausbildungsorgansiation.
    3. Der Unterricht erfolgt in Form von geschlossenen Gruppenkursen, soweit sich aus der Beschreibung des jeweiligen Ausbildungs- und Leistungspaketes nichts anderes ergibt.
    4. Vereinbarte Kurstermine können vom Dive Center aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen und verschulden Dritter verschoben werden. Werden entfallene Termine oder Teilleistungen nachgeholt bzw. zu einem späteren Termin angeboten, stehen dem Kunden für den Fall, dass ein allfälliger Schaden durch das Dive Center nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, keine über die Nachholung der Teilleistung hinausgehenden Ersatzansprüche zu.
    5. Kann der Kunde vereinbarte Kurstermine nicht einhalten, entstehen keine Ersatzansprüche an das Dive Center.

 

4. Vertragsdauer

    1. Sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde, beginnt die Ausbildung mit der ersten in Anspruch genommenen Leistung, die auf den Abschluss des Ausbildungsvertrages folgt.
    2. Der Vertrag endet mit der Ausstellung der Ausbildungsbestätigung.  
    3. Hat der Kunde innerhalb von 6 Monaten ab Ausbildungsbeginn die Ausbildung nicht erfolgreich bestanden, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist.
    4. Beginnt der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Ausbildungsauftrages mit der Ausbildung, so endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist.
    5. Der Vertrag endet auch dann vorzeitig, wenn die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen des Kunden als nicht gegeben zu betrachten sind.

 

5. Voraussetzungen zur Teilnahme am Unterricht

    1. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er die Voraussetzungen für eine gesundheitlichen Eignung für die Ausübung des Tauchsports besitzt.
    2. Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht über eine ärztliche Bestätigung, die die gesundheitliche Eignung bestätigt, muss diese spätestens bis zur ersten Unterrichtseinheit vorgelegt werden.
    3. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Sucht- mitteln oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommenden negativ beeinflussenden Mitteln steht, so wird er vom theoretischen und praktischen Unterricht ausgeschlossen.

 

6. Unterricht

    1. Allgemeines
      1. Die Benutzung der Schulungsausrüstung und Schulungseinrichtungen ist dem Kunden nur im Beisein eines Beauftragten des Dive Centers gestattet. Den Anordnungen dieses Beauftragten ist Folge zu leisten. Ein Schadenersatzanspruch des Dive Centers bei Zuwiderhandeln durch den Kunden ergibt sich nach den Bestimmungen des Schadenersatzrechts.
      2. Der Unterricht beginnt sofern nichts anderes vereinbart, wie in der Kursausschreibung angeführt.
      3. Die Dauer einer Unterrichtseinheit hängt vom jeweiligen Ausbildungspaket ab.
      4. Für den Fall, dass der Kunde verpflichtend zu besuchende Teile des Unterrichts, aus welchen Gründen auch immer versäumt, hat er diese innerhalb eines anderen Kurses, nötigenfalls auch an einem anderen Ort, nachzuholen. Das Dive Center ist berechtigt, vom Kunden Entgelt nach dem Dive Center Tarif zu verlangen, wenn der Grund des Versäumens nicht in ihrer Sphäre lag.
    2. Theoretischer Unterricht
      1. Alle Theorieeinheiten des Ausbildungspaketes sind zu besuchen. Zum positiven Abschluss der Ausbildung müssen alle  Kapitel sowie Wiederholungsfragen erfolgreich abgeschlossen werden. Erfolgt die Ausbildung mit Hilfe der digitalen Unterrichtsmaterialien auf www.divessi.com müssen ebenfalls alle Kapitel und Wiederholungsfragen vollständig abgeschlossen werden. Des weiteren muss die jeweilige schriftliche Abschlussprüfung erfolgreich absolviert werden.
    3. Praktischer Unterricht
      1. Voraussetzung für den Beginn der praktischen Ausbildung im Rahmen einer Tauchsportausbildung ist, die durch einen Arzt festgestellte, körperliche und geistige Eignung zur Ausübung des Tauchsports.
      2. Alle Praxiseinheiten des Ausbildungspaketes sind zu besuchen. Zum positiven Abschluss der Ausbildung müssen alle Leistungsanforderungen der jeweiligen Ausbildungsorganisation für das jeweilige Ausbildungspaket erfüllt werden.
    4. Freiwasser
      1. Wird festgestellt, dass der Kunde die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten noch nicht erlangt hat, ist die Ausbildung zur Erlangung des Ausbildungszieles fortzusetzen.
      2. Absagen von Freiwasserterminen sind bis zu 7 Werktage vor dem Termin schriftlich (einlangend), persönlich, oder per E-Mail (mit Lesebestätigung) an das Dive Center ohne weitere Kosten möglich. Später erfolgende Absagen oder das Nichterscheinen zum Freiwasser, aus welchen in seiner Interessenssphäre auch immer liegenden Gründen (z.B. Erkrankung, Unfall) des Kunden, berechtigen das Dive Center zur Verrechnung des laut Tarif vorgesehenen Leistungsentgelts.
      3. Auf den bloßen Umstand des Nichtbestehens des Freiwasserunterrichts können keine Ansprüche gegründet werden. In diesem Fall kann entweder die Ausbildung entsprechend den beim Freiwasser festgestellten Defiziten in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der Punkte 4 bis 5  wiederholt oder das Vertragsverhältnis beendet werden.

 

7. Ausbildungskosten; Verrechnung; Zahlungsverzug; Kosten versäumter Termine

    1. Die Ausbildungskosten bestimmen sich nach den für die Ausbildungs- und Leistungspakete bei Vertragsabschluss gültigen Tarife laut Aushang. Die Kosten für die ärztliche Untersuchung, ärztliche Fachgutachten etc. sind nicht enthalten.
    2. Die verbindliche Anmeldung zum gewünschten Ausbildungspaket erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Kursgebühren
    3. Im Fall des Vertragsendes gemäß Punkt 3.4 wird ein Kostenersatz in der Höhe von €100,- verrechnet.
    4. Im Fall des Vertragsendes gemäß Punkt 3.5 (Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen)hat der Kunde die bis zu seiner Mitteilung an das Dive Center die von ihm bis dahin in Anspruch zu nehmenden bzw. genommenen Leistungen zu bezahlen.
    5. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. über dem gesetzlichen Basiszinssatz zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer zu bezahlen. Das Dive Center ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Außenstandes auszusetzen.
    6. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen für den konkreten Fall nichts Anderes bestimmt ist, ist das Dive Center berechtigt, bei nicht erfolgter Inanspruchnahme vereinbarter Leistungen/Teilleistungen, welche durch den Kunden aus welchen, in seiner Interessenssphäre liegenden Gründen auch immer (z.B. Krankheit, Unfall) versäumt wurden, den im Tarif jeweils für diese Leistung/Teilleistung vorgesehenen Preis zu verrechnen.

 

8. Tauchausflüge und Schwimmbadbenutzung

    1. Zertifizierte Taucher können sich, bei, vom Dive Center organisierten, Tauchausflügen anschließen, sowie nach Absprache mit dem Dive Center das Schwimmbad in der selben Zeit, wie das Dive Center, zu Übungszwecken mitbenutzen.
    2. Vorausetzungen zur Teilnahme an Tauchausflügen und Schwimmbadbenutzung:
      1. Der Kunde muss mindestens als Open Water Diver oder äquivalent zertifiziert sein.
      2. Der Kunde muss ein tauchsportärztliches Attest vorlegen, das ihm die Tauchtauglichkeit bestätigt. Kann er es nicht vorweisen, wird ihm die Teilnahme nicht gestattet.
      3. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Sucht- mitteln oder diesen in ihrer Wirkung gleichkommenden negativ beeinflussenden Mitteln steht, wird im die Teilnahme nicht gestattet.
      4. Ausrüstung zur sicheren Durchführung der Tauchgänge ist vom Kunden selbst mit zu bringen.
    3. Tauchausflug
      1. Der Tauchausflug beginnt, sofern nichts Anderes vereinbart, am Tauchplatz.
      2. An- und Abreise erfolgen selbständig durch den Kunden und betreffen in keinster Weise das Dive Center.
      3. Tauchgenehmigungen und anfallende Gebühren sind vom Kunden selbst zu tragen.
      4. Das Dive Center ist durch einen Beauftragten am Tauchplatz vertreten. Dieser stellt Informationen zum Tauchplatz zur Verfügung und unterstützt die Teilnehmer bei der allgemeinen Tauchgangsvorbereitung. Nicht Aufgabe des Beauftragten ist das Führen von Tauchgängen, die Bereitstellung von Ausrüstung zum Durchführen von sicheren Tauchgängen, sowie die individuelle Tauchgangsplanung der einzelnen Teilnehmer.
      5. Den Anordnungen des Beauftragten des Dive Centers ist Folge zu leisten. Ein Schadenersatz- anspruch des Dive Centers bei Zuwiderhandeln durch den Kunden, ergibt sich nach den Bestimmungen des Schadenersatzrechts.
      6. Der Kunde ist für sich selbst und die verwendete Ausrüstung verantwortlich.
      7. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Regeln für sicheres Tauchen und stellt die einwandfreie Funktion der verwendeten Tauchausrüstung selbst sicher. Er verpflichtet sich zur Planung seiner Tauchgänge nach seinem Erfahrungs- und Ausbildungsstand.
      8. Solo Tauchgänge (tauchen ohne Tauchpartner) sind nicht gestattet. Jedes Tauchteam muss aus mindestens zwei Tauchern bestehen.
      9. Der Tauchausflug endet, sofern nichts anderes vereinbart, mit dem Verlassen des Tauchplatzes.
    4. Benützung des Schwimmbads:
      1. Das Dive Center bietet den Kunden die Möglichkeit das Schwimmbad zum vereinbarten Zeitpunkt mitzubenützen. Es erfolgt in keinster Weise eine Betreuung durch das Dive Center.
      2. Der Kunde ist für An- und Abreise selbst verantwortlich.
      3. Anfallende Gebühren und Eintritte sind vom Kunden selbst zu tragen.
      4. Solo Tauchgänge (tauchen ohne Tauchpartner) sind nicht gestattet. Jedes Tauchteam muss aus mindestens zwei Tauchern bestehen.
      5. Den Anordnungen des Beauftragten des Dive Centers ist Folge zu leisten. Ein Schadenersatz- anspruch des Dive Centers bei Zuwiderhandeln durch den Kunden ergibt sich nach den Bestimmungen des Schadenersatzrechts.

 

9. Erfassung der Kundendaten; Datenschutz

    1. Mit der Anmeldung erteilt der Kunde die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zu seiner Person durch das Dive Center nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
    2. Den Kunden betreffende personenbezogene Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck des Dive Centers und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für die zur Administration während der Ausbildung und die Erfüllung des Ausbildungsvertrags erforderlichen Vorgänge unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Aufgaben  erforderlich ist.
    3. Eine Übermittlung der Kundendaten im jeweils erforderlichen Umfang erfolgt im Rahmen des Ausbildungsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an die zuständige Ausbildungsorganisation. Ansonsten wird eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte ausgeschlossen.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrags jede Änderung seiner in der Anmeldung angegebenen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und E-MailAdresse unverzüglich mitzuteilen.  

 

10. Haftung

    1. Das Dive Center  ist ausschließlich zur Vermittlung der für die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Ausbildungsstandards und im Umfang des abgeschlossenen Ausbildungsvertrags verpflichtet. Es übernimmt aber keine Haftung für eine nicht eingetretene Zertifizierung.
    2. Weiters übernimmt das Dive Center keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kunden während der Teilnahme an der theoretischen oder praktischen Ausbildung, sofern dem Dive Center bzw. ihren Beauftragten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung des Dive Centers ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden oder um vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden handelt.

 

11. Rechtsform; Gerichtsstand

    1. Inhaber des Dive Center Spezials ist Daniel Steuerer, Rechtsform Einzelunternehmer.
    2. Als Gerichtsstand ist ausschließlich 6020 Innsbruck vereinabrt.